AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines
Für Lieferungen und Leistungen der Hans Gassler AG gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern mit dem Besteller keine abweichenden Bestimmungen schriftlich vereinbart worden sind.
2. Offerten
Die Gültigkeit von Offerten ist beschränkt auf 60 Tage. Jede Offerte basiert auf den Angaben und Wünschen des Bestellers. Individuelle Vorgaben des Bestellers (z. B. bezüglich Schichtstärke und Materialbeanspruchung) werden – sofern solche verlangt oder mitgeteilt werden – auf der Offerte explizit ausgewiesen.
3. Spezielle Anforderungen
Ist die Lieferung resp. das Werk (oder Teile davon) einer erhöhten Materialbeanspruchung ausgesetzt und/oder werden spezielle Anforderungen an die Beschichtung gestellt, hat dies der Besteller der Hans Gassler AG schriftlich mitzuteilen. Die erhöhte Materialbeanspruchung und/oder die speziellen Anforderungen an die Beschichtung werden in diesem Falle in der Offerte und/oder in der Auftragsbestätigung festgehalten. Enthält weder die Offerte noch die Auftragsbestätigung einen entsprechenden Hinweis, bedeutet dies, dass der Besteller keine speziellen Anforderungen geltend gemacht hat und solche für die Hans Gassler AG auch nicht erkennbar waren.
4. Vertragsabschluss / -änderungen
Ein Vertrag mit dem Besteller ist erst dann zustande gekommen, wenn er von der Hans Gassler AG schriftlich bestätigt worden ist. In der Auftragsbestätigung werden spezielle Anforderungen an die Lieferung, resp. das Werk (oder Teile davon) ausdrücklich festgehalten, sofern vom Kunden gewünscht oder solche von der Hans Gassler AG aufgrund der Kundenangaben als zweckmässig erachtet werden. Vom Besteller nachträglich verlangte Mehrleistungen oder Änderungen führen zu entsprechenden Mehrkosten. Minderleistungen führen nur zu einer Preisreduktion, wenn dies vorgängig mit der Hans Gassler AG vereinbart worden ist.
5. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Verpackung, Frachtkosten sowie Kosten des Auf-/Ablads. Alle Preise und Rabattsätze gelten nur bei Bestellung und Lieferung in einer Sendung. Die Konditionen bei Lieferungen in Etappen müssen von der Hans Gassler AG schriftlich bestätigt werden. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen. Geschuldet ist bei der Bezahlung der Rechnung der jeweils gültige Mehrwertsteuer-Satz. Ausgehandelte Rabattsätze gelten nicht für nachträgliche Mehrleistungen, Vertragsänderungen sowie Folgeaufträge.
6. Transport
Wird die Ware durch die Hans Gassler AG abgeholt, muss der Besteller die Ware transportkonform verpacken (z.B. palettisieren). Die Hans Gassler AG übernimmt das Risiko erst nach erfolgtem Auflad der Ware. Wird der Rücktransport der Ware an den Besteller nicht von der Hans Gassler AG ausgeführt, geht das Risiko nach dem Auflad der Ware auf den Besteller über. Wird der Rücktransport durch die Hans Gassler AG ausgeführt, geht das Risiko beim Erreichen des Lieferorts an den Besteller über. Der Besteller hat die Lieferung vor dem Ablad auf Transportschäden zu überprüfen.
7. Liefer- / Ausführfristen
Verspätete Lieferungen/Ausführungen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten bewirken keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsannullierung.
8. Prüfungspflicht / Reklamation
Der Besteller hat die Lieferung resp. das Werk unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen und allfällige Beanstandungen umgehend, spätestens jedoch innert 5 Werktagen, der Hans Gassler AG schriftlich mitzuteilen. Wird das Material weiterverarbeitet (z. B. montiert), ist vorgängig eine eingehende Prüfung durchzuführen.
9. Haftung / Garantie
Liegen Mängel vor, kann von der Hans Gassler AG lediglich die unentgeltliche Verbesserung der Lieferung verlangt werden. Ein allfälliger Schadenersatz ist beschränkt auf den von der Hans Gassler AG für die betreffende Lieferung fakturierten Betrag; weitergehende Ansprüche sowie Folgeschäden sind ausgeschlossen. Werden Mängel erst nach der Weiterverarbeitung geltend gemacht, hat der Besteller die Ware auf seine Kosten zu demontieren und für die unentgeltliche Verbesserung zur Hans Gassler AG zu transportieren; sämtliche weitergehenden Ansprüche werden wegbedungen.
10. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeglichen Abzug zu leisten. Die Hans Gassler AG ist berechtigt, für geleistete Arbeiten und Lieferungen jederzeit Teilzahlungen bis 90% zu verlangen. Nach Abschluss der Arbeiten und Lieferungen wird eine Gesamtabrechnung erstellt, wobei allfällige Teilzahlungen angerechnet werden.
11. Technische Beratung
Technische Beratung, Auskünfte und Ratschläge über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie hiermit in Zusammenhang stehende sonstige Angaben haben lediglich informativen Charakter. Sie basieren auf dem heutigen Stand der Technik und den Erfahrungen der Hans Gassler AG und erfolgen nach bestem Wissen. Eine Verbindlichkeit daraus kann nur abgeleitet werden, wenn ein separater, schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen worden ist.
12. Urheberrechte
Urheberrechte sowie Know-how und praktisches Erfahrungswissen, wie es in Offerten, Entwürfen, Zeichnungen, Projekten, usw. zum Ausdruck kommt, bleiben Eigentum der Hans Gassler AG. Es ist nicht gestattet, diese ohne ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gretzenbach. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Gretzenbach, November 2009

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